Ehrenamtliche Richter für die Sozialgerichte des Landes Sachsen-Anhalt gesucht
Der Landkreis Harz hat die Möglichkeit, Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den Sozialgerichten des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.
Gesucht werden Bürger, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bezirk des Sozialgerichts wohnen und Interesse haben, dieses besondere Ehrenamt auszuüben.
Sowohl bei den Sozialgerichten als auch beim Landessozialgericht wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung neben den Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter mit. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter und sind ebenso unabhängig und weisungsungebunden.
Die Berufung zu ehrenamtlichen Richtern erfolgt für eine Amtszeit von fünf Jahren, die Amtszeit startet am 1. August 2025 und endet am 31. Juli 2030.
Interessierte können sich persönlich beim Landkreis Harz im Dezernat III, Schwanebecker Straße 14, Zimmer 2230 in 38820 Halberstadt oder telefonisch unter 03941 5970-1171 melden.
Zur Aufnahme auf die Vorschlagliste sind entsprechende Unterlagen auszufüllen, die das Dezernat III gerne auf Anfrage zur Verfügung stellt.
Die Frist zur Interessenbekundung läuft bis 30. Oktober 2024.