Im Landkreis Harz darf Geflügel ab 1. Mai wieder ohne Einschränkung an die Luft. Der Landkreis Harz hebt die am 31. März erlassene Aufstallungsanordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest auf. Der letzte Nachweis des Virus der ...
Ab April darf Geflügel jeder Art (Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wieder ins Freiland. Einzige Voraussetzung: insgesamt werden nicht mehr als 50 Tiere gehalten. Es gilt zudem weiterhin ein Verbot von ...
Im Landkreis Harz gibt es bei der Geflügelpest vorerst keine Entwarnung für Geflügelhalter. Bis auf Weiteres gilt die am 28. Januar 2026 vom Kreisveterinäramt erlassene Aufstallungsanordnung im gesamten Landkreis Harz. Demnach ...