Aktueller Wohnort: Wernigerode - OT Glockenborn
Familien- und Sozialpass beantragen
Leistungsbeschreibung
Familien- und Sozialpass ( Harz )
Der Pass wird auf Antrag ausgestellt für:
- Personen, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen,
- Personen, die Leistungen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung nach SGB XII beziehen,
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
- Einzelpersonen und Familien, die über geringe Einkünfte verfügen, aber nicht zu dem o. g. Personenkreis zählen.
Für die Ausstellung des Sozial- und Familienpasses sind die entsprechenden Bescheide/Einkommensnachweise sowie ein Passbild vorzulegen.
Die Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen zum Sozial- und Familienpass des Landkreises erfolgen an folgenden Standorten:
Halberstadt - Bürgerservice, Friedrich-Ebert-Str. 42
Quedlinburg - KoBa Jobcenter, Regionalstelle Quedlinburg, Heilige-Geist-Straße 7
Wernigerode - Sozialamt, Rudolf-Breitscheid-Str. 19.
Für Personen, die über kein Einkommen verfügen, können die Pässe an diesen Standorten sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.
Eine Antragsausgabe ist auch in den KoBa Jobcentern in Wernigerode (Kurtsstraße 13) und Halberstadt (Schwanebecker Straße 14) möglich.
Darüber hinaus werden ebenfalls in den Stadtverwaltungen in Quedlinburg, Harzgerode und im Ortsteil Ermsleben der Stadt Falkenstein/Harz für die Einwohner dieser Einheitsgemeinden Anträge für den Sozial- und Familienpass ausgegeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Familien- und Sozialpass ( Harz )
Der Pass wird auf Antrag ausgestellt für:
- Personen, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen,
- Personen, die Leistungen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung nach SGB XII beziehen,
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
- Einzelpersonen und Familien, die über geringe Einkünfte verfügen, aber nicht zu dem o. g. Personenkreis zählen.
Für die Ausstellung des Sozial- und Familienpasses sind die entsprechenden Bescheide/Einkommensnachweise sowie ein Passbild vorzulegen.