Amtliche Bekanntgabe der Sieben-Tage-Inzidenz und Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Harz vom 23.04.20 in Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen
Der Landkreis gibt die Bekanntgabe der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Harz nach § 28 b IfSG für den 12.05.2021 sowie den Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Harzzur Umsetzung des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nrn. 1 und 3 IfSG im Landkreis Harz vom 23.04.2021 bekannt.
Dies können Sie in den Anlagen und im Sonderamtsblatt Nr. 10/2021 einsehen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Widerruf der Allgemeinverfügung.pdf |
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Bekanntgabe der Sieben-Tage-Inzidenz.pdf |
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