BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr

Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung mit Amphibienfahrzeug Truxor DM 5000
Gewässerunterhaltung mit Amphibienfahrzeug Truxor DM 5000

Die gesetzliche Pflicht zur Unterhaltung der o. g. Gewässer 1. Ordnung (Kalte Bode und Warme Bode, Bode, Holtemme, Zillierbach, Ilse, Ecker, Oker, Selke) obliegt dem Land Sachsen-Anhalt. Seit dem 01.01.2002 ist für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) zuständig. Im Landkreis Harz ist für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung der LHW, Flussbereich Halberstadt zuständig. Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung erfolgt durch die territorial zuständigen Unterhaltungsverbände (UHV). Die territoriale Abgrenzung der Zuständigkeit der Unterhaltungsverbände erfolgt auf der Grundlage der oberirdischen Einzugsgebiete.

 Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung stellt eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit und begründet keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger der Unterlastungslast. Der Zustand der Gewässer wird jährlich einmal im Rahmen der durchzuführenden Gewässerschauen überprüft und dokumentiert. Auf der Grundlage der Schauprotokolle werden die Pläne für die laufende Unterhaltung der Gewässer festgelegt.

Aufgabe der Wasserbehörde ist die Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Unterhaltung der Gewässer. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Harz ist Aufsichtsbehörde für die Unterhaltungsverbände "Ilse/Holtemme"und "Selke Obere Bode".

 Zur Regelung der Gewässerunterhaltung hat der Landkreis Harz eine Unterhaltungsordnung erlassen.

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