BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Landkreis | Umwelt
Verkauf von nicht frei zugänglichen gefährlichen Produkten/ Chemikalien
Auf der Grundlage der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) dürfen bestimmte Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, nur dann verkauft werden, wenn das dafür vorgesehene Verkaufspersonal
- zuverlässig ist
- älter als 18 Jahre ist
- sachkundig ist.
Zu diesen Produkten gehören beispielsweise:
- sehr giftige bzw. giftige Erzeugnisse
- Produkte, die brandfördernd sind