BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Landkreis | Umwelt

Verkauf von nicht frei zugänglichen gefährlichen Produkten/ Chemikalien

Auf der Grundlage der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) dürfen bestimmte Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, nur dann verkauft werden, wenn das dafür vorgesehene Verkaufspersonal

  • zuverlässig ist

  • älter als 18 Jahre ist

  • sachkundig ist.

 

Zu diesen Produkten gehören beispielsweise:

  • sehr giftige bzw. giftige Erzeugnisse

  • Produkte, die brandfördernd sind